Gebühren im Notdienst


Auch aufgrund der Bereitstellung des Personals für den Notdienst liegen die Kosten für eine Notfallbehandlung um ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten. Selbstverständlich werden auch die Kosten für eine Notfallbehandlung durch die gültige Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt.

Die Gebühren werden direkt im Anschluss an die Behandlung fällig Die Bezahlung ist bei uns bar, per EC oder Kreditkarte (Visa, Master) möglich.

 

Neuregelung der Gebühren im Notdienst - gültig seit dem 14.2.2020

 

  • Für jeden Kunden wird eine zusätzliche Notdienstgebühr von 59,90 fällig.Werden von einem Tierhalter mehrere Tiere vorgestellt. So wird diese Gebühr nur einmal erhoben.
  • Alle tierärztlichen Leistungen werden zusätzlich zu dieser Gebühr berechnet.
  • Der Tierarzt ist VERPFLICHTET mindestens den 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte - GOT zu berechnen.
  • Der Gebührensatz darf bis zum 4-fachen Satz der GOT betragen
  • Der Notdienst betrifft folgende Zeiten:

 

·        wochentags von 18.00 bis 8.00 (Nacht)

 

·        von freitags 18.00 bis montags 8.00 (Wochenende)

 

·        0.00-24.00 an gesetzlichen Feiertagen

 

  • Reguläre Abend- oder Wochenendsprechstunden sind davon selbstverständlich ausgenommen.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Bundestierärztekammer (BTK).